Die Fraktion „Für Willich“ fordert in einem Antrag Bürgermeister Josef Heyes auf, dass er ab sofort bis zur Entscheidung der Landesregierung in dieser Sache, anordnen soll, dass für alle derzeit noch nicht abgerechneten Maßnahmen keine Beitragsbescheide für Anliegerkosten, auch nicht für Vorauszahlungen, verschickt werden.
FÜR WILLICH begründet ihren Antrag damit, dass die Abwälzung der Anliegerkosten auf die Bürgerinnen und Bürger nicht die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger berücksichtige. Nicht jeder Hauseigentümer verfüge über die notwendigen liquiden Mittel, um die Beiträge zu bezahlen und in vielen Fällen sei es problematisch, hierfür ein Bankdarlehen zu bekommen. Im Übrigen dürfe bezweifelt werden, dass die Beiträge immer einer individuellen Wertsteigerung des jeweiligen Hauses oder Grundstücks entsprächen. In den allermeisten Fällen sei es die Allgemeinheit, die von den straßenbaulichen Maßnahmen profitierte. Von daher dürften die Kosten nicht auf die einzelnen Haus- und Grundstückseigentümer abgewälzt werden. Dies könne folglich nur durch ein Aussetzen beim Versand der Bescheide, bis zur endgültigen Regelung durch die Landesregierung, sichergestellt werden. Dem Gleichheitsgrundsatz folgend dürfe es keine individuellen Beitragsbescheide für einzelne Bürgerinnen und Bürger geben.